Beschlussergbenis zum Änderungsantrag

Das Erweiterte Präsidium des BHV hat im schriftlichen Verfahren nach Feststellung der Dringlichkeit mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen die vorgeschlagene Änderung der BHV-Zusatzbestimmungen zur Rechtsordnung gemäß der hier veröffentlichten Fassung beschlossen.



























